{"id":2231,"date":"2026-02-24T20:00:52","date_gmt":"2026-02-24T20:00:52","guid":{"rendered":"https:\/\/staging.chalet-steinberg-am-see.de\/?page_id=2231"},"modified":"2026-07-24T18:02:11","modified_gmt":"2026-07-24T18:02:11","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/staging.chalet-steinberg-am-see.de\/?page_id=2231","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB)"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"2231\" class=\"elementor elementor-2231\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-997fd8a e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"997fd8a\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-f84e1b1 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"f84e1b1\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB)<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-b6f0040 elementor-widget elementor-widget-image\" data-id=\"b6f0040\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"image.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<img decoding=\"async\" width=\"162\" height=\"12\" src=\"https:\/\/staging.chalet-steinberg-am-see.de\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/INMO_Welle_Chalet_Grau.png\" class=\"attachment-full size-full wp-image-12\" alt=\"\" srcset=\"https:\/\/staging.chalet-steinberg-am-see.de\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/INMO_Welle_Chalet_Grau.png 162w, https:\/\/staging.chalet-steinberg-am-see.de\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/INMO_Welle_Chalet_Grau-150x12.png 150w\" sizes=\"(max-width: 162px) 100vw, 162px\" \/>\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-4ee9cfd elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"4ee9cfd\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h3><strong> \u00a7 <\/strong><strong>1 Geltungsbereich<\/strong><\/h3><p>Die nachfolgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche Angebote, Reservierungen und Vertrage bezugnehmend auf alle Unterku\u0308nfte, die durch die Chalet Resort Seenland GmbH vermietet werden.<\/p><p>\u00a0<\/p><h3><strong>\u00a7 2 Begriffsdefinition<\/strong><\/h3><p>Beherberger: Ist eine natu\u0308rliche oder juristische Person, die Ga\u0308ste gegen Entgelt beherbergt.<\/p><p>Gast: Ist eine natu\u0308rliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen. (z.B.: Familienmitglieder, Freunde, etc.)<\/p><p>Vertragspartner: Ist eine natu\u0308rliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Gast oder fu\u0308r einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschlie\u00dft.<\/p><p>Beherbergungsvertrag: Ist der zwischen dem Beherberger und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt in der Folge na\u0308her geregelt wird.<\/p><p>\u00a0<\/p><h3><strong>\u00a7 <\/strong><strong>3 Vertragsabschluss \u2013 Anzahlung<\/strong><\/h3><p>Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch den Beherberger zustande. Elektronische Erkl\u00e4rungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, fu\u0308r die sie bestimmt sind, diese unter gew\u00f6hnlichen Umst\u00e4nden abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Gesch\u00e4ftszeiten des Beherbergers erfolgt.<\/p><p>Nach Reisebeginn darf die Unterkunft nicht mehr an andere als im Vertrag genannte Personen zur Nutzung u\u0308bergeben oder die Nutzung abgetreten werden, es sei denn, dies wird zwischen den Parteien schriftlich festgelegt. Bis zum Reisebeginn ko\u0308nnen Sie verlangen, dass dritte Personen in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintreten. In diesem Fall haften Sie sowie der neue Mieter gesamtschuldnerisch fu\u0308r den Reisepreis sowie die Mehrkosten.<\/p><p>Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschlie\u00dfen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder mu\u0308ndlichen Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen. Erkla\u0308rt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich oder mu\u0308ndlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der Einversta\u0308ndniserkla\u0308rung u\u0308ber die Bezahlung der Anzahlung des Vertragspartners beim Beherberger zustande.<\/p><p>Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.<\/p><p>\u00a0<\/p><h3><strong>\u00a7 <\/strong><strong>4 Preise<\/strong><\/h3><p>Mit der schriftlichen Buchungsbesta\u0308tigung sind Sie verpflichtet, den ausgewiesenen Preis zu zahlen. Fu\u0308r die Buchung verbindlich ist nur der in dieser Besta\u0308tigung ausgewiesene Reisepreis. Preisnachla\u0308sse und\/oder Sonderangebote ko\u0308nnen nicht mehr genutzt werden wenn die Reservierungsbesta\u0308tigung versandt worden ist. Diese mu\u0308ssen bei der Reservierung genannt (per Telefon) oder eingegeben (per Internet) werden.<\/p><p>Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer soweit nicht anders angegeben.<\/p><p>Erho\u0308ht sich nach Vertragsabschluss und dem mehr als vier Monate spa\u0308ter liegendem Reisebeginn auf Grund gea\u0308nderter gesetzlicher Vorschriften die Mehrwertsteuer, so erho\u0308ht sich dann auch um denselben Prozentsatz wie die Mehrwertsteuererho\u0308hung der Reisepreis.<\/p><p>Neben dem Reisepreis sind die Kosten fu\u0308r Endreinigung und\/oder sonstigen Gebu\u0308hren vor Anreise bzw. vor Ort zu zahlen.<\/p><h3>\u00a0<\/h3><h3><strong>\u00a7 <\/strong><strong>5 Beginn und Ende der Beherbergung<\/strong><\/h3><p>Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Ra\u0308ume ab 15.00-17.00 Uhr des vereinbarten Tages (\u201eAnkunftstag\u201c) zu beziehen.<\/p><p>Wird ein Chalet\/Appartement erstmalig vor 6.00 Uhr fru\u0308h in Anspruch genommen, so za\u0308hlt die vorhergegangene Nacht als erste U\u0308bernachtung. Die gemieteten Ra\u0308ume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 10.30 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Ra\u0308ume nicht fristgerecht freigemacht sind.<\/p><p>\u00a0<\/p><h3><strong>\u00a7 6 Zahlungen<\/strong><\/h3><p>Bei Reservierung eines Mietobjektes kann eine Anzahlung erforderlich sein. Dies wird in der Reservierungsbest\u00e4tigung mit einer angemessenen Frist vermerkt. Erfolgt auch nach Ablauf dieser Frist keine Zahlung, kann der Beherberger vom Vertrag zuru\u0308cktreten. Die Bezahlung des Restbetrags des Mietobjektes erfolgt entweder durch Vorkasse, oder vor Ort in Bar, Kreditkarte oder EC Karte.\u00a0<\/p><p>\u00a0<\/p><h3><strong>\u00a7 <\/strong><strong>7 Ru\u0308cktritt vom Beherbergungsvertrag<\/strong><\/h3><p><strong>Ru\u0308cktritt durch den Beherberger:<\/strong><br \/>Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zuru\u0308cktreten. Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint und keine Sp\u00e4tanreise vereinbart hat, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein spa\u0308terer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde. Hat der Vertragspartner eine Anzahlung geleistet, so bleiben dagegen die Ra\u0308umlichkeiten bis spa\u0308testens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert. Bis spa\u0308testens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gru\u0308nden, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erkla\u0308rung aufgelo\u0308st werden.<\/p><p><strong>Ru\u0308cktritt durch den Vertragspartner:<\/strong><br \/>Bis spa\u0308testens 8 Wochen vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebu\u0308hr durch einseitige Erkla\u0308rung durch den Vertragspartner aufgelo\u0308st werden.<\/p><p>Au\u00dferhalb dieses Zeitraums ist ein Ru\u0308cktritt durch einseitige Erkla\u0308rung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebu\u0308hren mo\u0308glich:<\/p><p><strong><em>Stornobedingungen:<\/em><\/strong><\/p><ul><li>Ab 6 Wochen vor Anreise 50% des \u00dcbernachtungspreises.<\/li><li>Ab 4 Wochen vor Anreise 90% des \u00dcbernachtungspreises.<\/li><li>Die Endreinigung wird nicht berechnet.<\/li><\/ul><p>Bei gr\u00f6\u00dferen Buchungen \/ Sonderf\u00e4llen k\u00f6nnen abweichende Stornobedingungen gelten. Diese werden im jeweiligen Fall individuell und schriftlich kommuniziert.<\/p><p>\u00a0<\/p><h3><strong>\u00a7 8 Tierhaltung<\/strong><\/h3><p>Tiere d\u00fcrfen nur nach vorheriger Zustimmung des Beherbergers und gegen eine Geb\u00fchr pro Tier und \u00dcbernachtung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden. Die Preise sind auf unserer Homepage entsprechend vermerkt. Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier w\u00e4hrend seines Aufenthaltes ordnungsgem\u00e4\u00df zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen. Der Vertragspartner bzw. Gast, der ein Tier mitnimmt, hat \u00fcber eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw. eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch m\u00f6gliche durch Tiere verursachte Sch\u00e4den deckt, zu verf\u00fcgen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist \u00fcber Aufforderung des Beherbergers zu erbringen. Der Vertragspartner bzw. sein Versicherer haften dem Beherberger gegen\u00fcber zur ungeteilten Hand f\u00fcr den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Beherbergers, die der Beherberger gegen\u00fcber Dritten zu erbringen hat. Im Wellnessbereich d\u00fcrfen sich Tiere nicht aufhalten.<\/p><p>\u00a0<\/p><h3><strong>\u00a7 9 Ho\u0308here Gewalt<\/strong><\/h3><p>Ho\u0308here Gewalt seitens des Beherbergers liegt vor, wenn eine Vertragserfu\u0308llung \u2013 eventuell voru\u0308bergehend \u2013 ganz oder teilweise durch Umsta\u0308nde verhindert ist, auf die der Beherberger keinen Einfluss nehmen kann, zum Beispiel unter anderem Kriegsgefahr, Arbeiterstreiks, Blockaden, Brand, U\u0308berschwemmung und andere Sto\u0308rungen oder Ereignisse.<\/p><p>\u00a0<\/p><h3><strong>\u00a7 10 Pflichten des Vertragspartners<\/strong><\/h3><p>Der Vertragspartner ist verpflichtet, spa\u0308testens zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte Entgelt zuzu\u0308glich etwaiger Mehrbetra\u0308ge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und\/oder die ihn begleitenden Ga\u0308ste entstanden sind zuzu\u0308glich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen. Der Beherberger ist nicht verpflichtet, Fremdwa\u0308hrungen zu akzeptieren. Akzeptiert der Beherberger Fremdwa\u0308hrungen, werden diese nach Tunlichkeit zum Tageskurs in Zahlung genommen. Sollte der Beherberger Fremdwa\u0308hrungen oder bargeldlose Zahlungsmittel akzeptieren, so tra\u0308gt der Vertragspartner alle damit zusammenha\u0308ngenden Kosten, etwa Erkundigungen bei Kreditkartenunternehmungen, etc. Der Vertragspartner haftet dem Beherberger gegenu\u0308ber fu\u0308r jeden Schaden, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Beherbergers entgegennehmen, verursachen.<\/p><p>\u00a0<\/p><h3><strong>\u00a7 <\/strong><strong>11 Rechte des Vertragspartners<\/strong><\/h3><p>Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den u\u0308blichen Gebrauch der gemieteten Ra\u0308ume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die u\u0308blicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Ga\u0308sten zur Benu\u0308tzung zuga\u0308nglich sind, und auf die u\u0308bliche Bedienung. Der Vertragspartner hat seine Rechte gema\u0308\u00df allf\u00e4lligen Hotel- und\/oder Ga\u0308sterichtlinien (<a href=\"https:\/\/chalet-steinberg-am-see.de\/wp-content\/uploads\/2022\/08\/Hausordnung.pdf\">\u00a0<\/a>) auszuu\u0308ben. Mit Abschluss eines Beherbergungsvertrages akzeptiert der Vertragspartner die Hausordnung und Badeordnung und verpflichtet sich, die darin aufgef\u00fchrten Regeln einzuhalten.<\/p><p>\u00a0<\/p><h3><strong>\u00a7 12 Pflichten des Beherbergers<\/strong><\/h3><p>Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen. Auszeichnungspflichtige Sonderleistungen des Beherbergers, die nicht im Beherbergungsentgelt inbegriffen sind, sind beispielhaft:<\/p><ol><li>a) \u00a0Sonderleistungen der Beherbergung, die gesondert in Rechnung gestellt werden ko\u0308nnen, wie die Bereitstellung von Stand-Up-Paddle, Kanu, Fr\u00fchst\u00fcck usw.<\/li><li>b) \u00a0fu\u0308r die Bereitstellung von Zusatz- bzw. Kinderbetten wird ein erma\u0308\u00dfigter Preis berechnet.<\/li><\/ol><p>\u00a0<\/p><h3><strong>\u00a7 13 Rechte des Beherbergers<\/strong><\/h3><p>Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Ru\u0308ckstand, so steht dem Beherberger das gesetzliche Zuru\u0308ckbehaltungsrecht gema\u0308\u00df \u00a7 273 \/ \u00a7 320 BGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gem. \u00a7 1104 BGB an den vom Vertragspartner bzw. dem vom Gast eingebrachten Sachen zu. Dieses Zuru\u0308ckbehaltungs- oder Pfandrecht steht dem Beherberger weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere fu\u0308r Verpflegung, sonstiger Auslagen, die fu\u0308r den Vertragspartner gemacht wurden und fu\u0308r allfa\u0308llige Ersatzanspru\u0308che jeglicher Art zu. Dem Beherberger steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistung zu.<\/p><p>\u00a0<\/p><h3><strong>\u00a7 <\/strong><strong>14 Haftungsbeschra\u0308nkungen<\/strong><\/h3><p>Ist der Vertragspartner ein Konsument, wird die Haftung des Beherbergers fu\u0308r leichte Fahrla\u0308ssigkeit, mit Ausnahme von Personenscha\u0308den, ausgeschlossen. Ist der Vertragspartner ein Unternehmer, wird die Haftung des Beherbergers fu\u0308r leichte und grobe Fahrla\u0308ssigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall tra\u0308gt der Vertragspartner die Beweislast fu\u0308r das Vorliegen des Verschuldens. Folgescha\u0308den, immaterielle Scha\u0308den oder indirekte Scha\u0308den sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der Ho\u0308he des Vertrauensinteresses.<\/p><h3>\u00a0<\/h3><h3><strong>\u00a7 15 Haftung des Beherbergers fu\u0308r Scha\u0308den an eingebrachten Sachen<\/strong><\/h3><p>Der Beherberger haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den an eingebrachten Sachen.<\/p><h3>\u00a0<\/h3><h3><strong>\u00a7 16 Beendigung des Beherbergungsvertrages \/ Vorzeitige Auflo\u0308sung<\/strong><\/h3><p>Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf. Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Der Beherberger wird in Abzug bringen, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Ra\u0308ume erhalten hat. Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn der Beherbergungsbetrieb im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme, der vom Gast bestellten Ra\u0308umlichkeiten vollsta\u0308ndig ausgelastet ist und die Ra\u0308umlichkeit auf Grund der Stornierung des Vertragspartners an weitere Ga\u0308ste vermietet werden kann. Die Beweislast der Ersparnis tra\u0308gt der Vertragspartner. Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit dem Beherberger.<\/p><p>Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulo\u0308sen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw. der Gast<\/p><ol><li>von den Ra\u0308umlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein ru\u0308cksichtsloses, ansto\u0308\u00dfiges oder sonst grob ungeho\u0308riges Verhalten den u\u0308brigen Ga\u0308sten, dem Eigentu\u0308mer, dessen Leute oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenu\u0308ber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenu\u0308ber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die ko\u0308rperliche Sicherheit schuldig macht;<\/li><li>von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die u\u0308ber die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedu\u0308rftig wird;<\/li><li>die vorgelegten Rechnungen bei Fa\u0308lligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt.<\/li><\/ol><p>Wenn die Vertragserfu\u0308llung durch ein als ho\u0308here Gewalt zu wertendes Ereignis (z.B.: Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, beho\u0308rdliche Verfu\u0308gungen etc.) unmo\u0308glich wird, kann der Beherberger den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Ku\u0308ndigungsfrist auflo\u0308sen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelo\u0308st gilt, oder der Beherberger von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Etwaige Anspru\u0308che auf Schadenersatz etc. des Vertragspartners sind ausgeschlossen.<\/p><p>\u00a0<\/p><h3><strong>\u00a7 17 Erkrankung oder Tod des Gastes<\/strong><\/h3><p>Erkrankt ein Gast wa\u0308hrend seines Aufenthaltes im Beherbergungsbetrieb, so wird der Beherberger u\u0308ber Wunsch des Gastes fu\u0308r a\u0308rztliche Betreuung sorgen. Ist Gefahr in Verzug, wird der Beherberger die a\u0308rztliche Betreuung auch ohne besonderen Wunsch des Gastes veranlassen, dies insbesondere dann, wenn dies notwendig ist und der Gast hierzu selbst nicht in der Lage ist. Solange der Gast nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen oder die Angeho\u0308rigen des Gastes nicht kontaktiert werden ko\u0308nnen, wird der Beherberger auf Kosten des Gasten fu\u0308r a\u0308rztliche Behandlung sorgen. Der Umfang dieser Sorgema\u00dfnahmen endet jedoch in dem Zeitpunkt, in dem der Gast Entscheidungen treffen kann oder die Angeho\u0308rigen vom Krankheitsfall benachrichtigt worden sind. Der Beherberger hat gegenu\u0308ber dem Vertragspartner und dem Gast oder bei Todesfall gegen deren Rechtsnachfolger insbesondere fu\u0308r folgende Kosten Ersatzanspru\u0308che:<\/p><ol><li>offene Arztkosten, Kosten fu\u0308r Krankentransport, Medikamente und Heilbehelfe<\/li><li>notwendig gewordene Raumdesinfektion,<\/li><li>unbrauchbar gewordene Wa\u0308sche, Bettwa\u0308sche und Betteinrichtung, anderenfalls fu\u0308r die Desinfektion oder gru\u0308ndliche Reinigung all dieser Gegensta\u0308nde<\/li><li>Wiederherstellung von Wa\u0308nden, Einrichtungsgegensta\u0308nden, Teppichen usw., soweit diese im Zusammenhang mit der Erkrankung oder den Todesfall verunreinigt oder bescha\u0308digt wurden,<\/li><li>Zimmermiete, soweit die Ra\u0308umlichkeit vom Gast in Anspruch genommen wurde, zuzu\u0308glich allf\u00e4lliger Tage der Unverwendbarkeit der Ra\u0308ume wegen Desinfektion, Ra\u0308umung o. a\u0308,<\/li><li>allfa\u0308llige sonstige Scha\u0308den, die dem Beherberger entstehen.<\/li><\/ol><p>\u00a0<\/p><h3><strong>\u00a7 18 Sonstiges<\/strong><\/h3><p>Sofern die obigen Bestimmungen nichts Besonderes vorsehen, beginnt der Lauf einer Frist mit Zustellung des die Frist anordnenden Schriftstu\u0308ckes an die Vertragspartner, welche die Frist zu wahren hat. Bei Berechnung einer Frist, welche nach Tagen bestimmt ist, wird der Tag nicht mitgerechnet, in welchen der Zeitpunkt oder die Ereignung fa\u0308llt, nach der sich der Anfang der Frist richten soll. Nach Wochen oder Monaten bestimmte Fristen beziehen sich auf denjenigen Tagen der Woche oder des Monates, welcher durch seine Benennung oder Zahl dem Tage entspricht, von welchem die Frist zu za\u0308hlen ist. Fehlt dieser Tag in dem Monat, ist der in diesem Monat letzte Tag ma\u00dfgeblich. Erkla\u0308rungen mu\u0308ssen dem jeweils anderen Vertragspartner am letzten Tag der Frist (24 Uhr) zugegangen sein. Der Beherberger ist berechtigt, gegen Forderung des Vertragspartners mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Beherbergers aufzurechnen, es sei denn, der Beherberger ist zahlungsunfa\u0308hig oder die Forderung des Vertragspartners ist gerichtlich festgestellt oder vom Beherberger anerkannt. Im Falle von Regelungslu\u0308cken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.<\/p><p>Offensichtliche Druckfehler binden die Chalet Resort Seenland GmbH nicht. Mit diesen allgemeinen Gescha\u0308ftsbedingungen werden alle bisherigen Vero\u0308ffentlichungen ungu\u0308ltig.<\/p><p>Die Chalet Resort Seenland GmbH speichert die personenbezogenen Daten, welche fu\u0308r die interne Ga\u0308steverwaltung sowie fu\u0308r Informationen und Angebote genutzt werden.<\/p><h3>\u00a0<\/h3><h3><strong>\u00a7 <\/strong><strong>19 Beschwerden<\/strong><\/h3><p>Trotz aller Bemu\u0308hungen von der Chalet Resort Seenland GmbH kann es vorkommen, dass Sie eine Beschwerde haben. Diese Beschwerde ist unverzu\u0308glich den Mitarbeitern mitzuteilen, damit diese Gelegenheit haben, fu\u0308r Abhilfe zu sorgen. Ihre Beschwerde wird mit gro\u0308\u00dfter Sorgfalt bearbeitet.<\/p><h3>\u00a0<\/h3><h3><strong>\u00a7 20 Erfu\u0308llungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl<\/strong><\/h3><p>Erfu\u0308llungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist. Dieser Vertrag unterliegt deutschen formellen und materiellen Recht.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) \u00a7 1 Geltungsbereich Die nachfolgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche Angebote, Reservierungen und Vertrage bezugnehmend auf alle Unterku\u0308nfte, die durch die Chalet Resort Seenland GmbH vermietet werden. \u00a0 \u00a7 2 Begriffsdefinition Beherberger: Ist eine natu\u0308rliche oder juristische Person, die Ga\u0308ste gegen Entgelt beherbergt. 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